Martin Luthers Testament- Veranstaltungsreihe „Luther lesen“ wird fortgesetzt
Neheim. Schon als junger Seelsorger hatte Luther seiner Gemeinde einen guten Rat für ein "seliges Sterben" gegeben: man solle beizeiten seinen Nachlass regeln und ein Testament verfassen.
Diesem Ratschlag folgte er selber, als er an Epiphanias 1542 im Beisein seiner besten Freunde seinen Letzten Willen handschriftlich niederlegte - was diese ebenfalls schriftlich bezeugen.
Diese vier Seiten von Luthers Hand (und die Bezeugung) haben sich bis heute im Original erhalten. Eine Lektüre dieses Dokuments lohnt allemal. Es ist keinesfalls ein trockener Text: selbst in diesem "juristischen" Dokument kann er seine Theologie und seine Sprachkraft nicht verleugnen.
Wer sich für das Erbrecht (damals und an sich) interessiert und wer mitbekommen möchte, wie aus einer Vernunftheirat eine innige und berührende Liebe wurde, ist herzlich eingeladen, unter der Anleitung von Carl-Ernst Kattwinkel dieses Dokument gemeinsam zu lesen.
Die Ev. Akademie Arnsberg und die Ev. Kirchengemeinde Neheim laden gemeinsam zu dieser Veranstaltung ein am Sonntag, den 4. Februar um 17.oo Uhr im Gemeindehaus Christus-Kirche Burgstraße/Gransauplatz
Der Veranstaltungskalender der Ev. Akademie ist hier veröffentlicht.